Kostenübernahme

Meine Praxis wird als Privatpraxis geführt. Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen besteht jedoch die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Krankenkasse über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren.

Gesetzliche Krankenversicherung

Normalerweise übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie nur bei niedergelassenen Psychotherapeuten, die einen Kassensitz haben. In meiner Privatpraxis (ohne Kassensitz) können Sie jedoch über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren die Kosten für eine Psychotherapie mit der Gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.

 

Wichtige Voraussetzung der Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung für ambulante Psychotherapie in einer Privatpraxis ist die Unterversorgung. Eine Unterversorgung ist gegeben, wenn es zu wenige Behandlungsplätze bei Vertragstherapeuten bzw. Kassentherapeuten gibt, also wenn ein Therapieplatz weder in zumutbarer Zeit oder Entfernung bei einem niedergelassenen Kollegen zu finden ist. Dann wird das sogenannte Systemversagen wirksam:. Die außervertragliche Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind geregelt in § 13 Absatz 3 SGB V.

 

Einen aktuellen Überblick zum Thema Kostenerstattung finden Sie in der Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer, die Sie hier als PDF herunterladen können: Kostenerstattung

 

Wichtig: Auch Vorgespräche müssen vorab bei der Krankenkasse beantragt werden. Bei der Beantragung helfe ich Ihnen.

Private Krankenversicherung

In der Regel übernehmen die Privaten Krankenkassen und Beihilfestellen die Kosten für eine Psychotherapie bei einem approbierten Psychologischen Psychotherapeuten wie mir. Der Umfang der Leistung richtet sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen. Die Gebühren für psychotherapeutische Sitzungen sind an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) orientiert.

 

Bitte klären Sie zunächst selbst mit Ihrer Krankenversicherung die Bedingungen und Formalitäten. In der Regel gibt es dafür entsprechende Antragsformulare. Bitte lassen Sie sich diese Antragsformulare zusenden.

Beihilfe

Die Kosten für eine Psychotherapie durch die Beihilfe werden von Bund, Ländern und Kommunen (Beamtenversorgung) übernommen. Voraussetzung ist die Anerkennung der Beihilfefähigkeit durch die Festsetzungsstelle.

 

Lassen Sie sich bitte die entsprechenden von ihrer zuständigen Beihilfestelle zusenden. Die private Krankenversicherung des Beihilfeberechtigten schließt sich in der Regel dem Bescheid der Beihilfestelle an. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Versicherung über ihre Vertragsleistungen. In der Regel gibt es dafür entsprechende Antragsformulare. Bitte lassen Sie sich diese Antragsformulare zusenden.

Selbstzahler

Sie können die Kosten für eine Psychotherapie natürlich auch selbst tragen, was besonders bei anstehender Verbeamtung oder im Kontext von Berufsunfähigkeitsversicherungen sinnvoll sein kann. Die Kosten für Beratung tragen Sie generell selbst.

 

Die Abrechnung einer Sitzung von 50 Minuten erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In Härtefällen und je nach Einkommen ist eine möglich. Die Kosten für eine Psychotherapie können als „sonstige Gesundheitsausgaben“ steuerlich geltend gemacht werden.

Berufsgenossenschaften

Bei Inanspruchnahme einer Psychotherapie als unmittelbare Folge eines Arbeitsunfalls übernehmen die Berufsgenossenschaften die Kosten.

Erstberatung

Eine Erstberatung kostet 80 Euro. In sozialen Härtefällen kann für eine Erstberatung auch ein geringeres Honorar vereinbart werden. Bei Bewilligung der Vorgespräche im Rahmen der Kostenerstattung durch die Krankenkasse können die Gebühren für die Erstberatung verrechnet werden.

 

§ 14 Honorierung und Abrechnung

(2) Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dürfen die Sätze nach der GOP nicht in unlauterer Weise unterschreiten oder sittenwidrig überhöhte Honorarvereinbarungen treffen. In begründeten Ausnahmefällen können sie Patientinnen und Patienten das Honorar ganz oder teilweise erlassen.
(Auszug aus der Berufsordnung)

Ausfallhonorar

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Termine, die nicht mindestens 48 Stunden vor Sitzungsbeginn abgesagt werden, in Rechnung stelle.