Kostenübernahme

Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie und die notwendigen Vorgespräche bei niedergelassenen Psychotherapeut:innen, die einen Kassensitz haben. Da ich in kassenärztlich („Kassensitz“) niedergelassen bin, kann ich mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen abrechnen.

Private Krankenversicherung

In der Regel übernehmen die Privaten Krankenkassen und Beihilfestellen die Kosten für eine Psychotherapie bei einem approbierten Psychologischen Psychotherapeuten wie mir. Der Umfang der Leistung richtet sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen. 

 

Die Gebühren für psychotherapeutische Sitzungen sind an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) orientiert. Bitte klären Sie zunächst selbst mit Ihrer Krankenversicherung die Bedingungen und Formalitäten. 

In der Regel gibt es dafür entsprechende Antragsformulare. Bitte lassen Sie sich diese Antragsformulare zusenden.

Beihilfe

Die Kosten für eine Psychotherapie durch die Beihilfe werden von Bund, Ländern und Kommunen (Beamtenversorgung) übernommen. Voraussetzung ist die Anerkennung der Beihilfefähigkeit durch die Festsetzungsstelle. Lassen Sie sich bitte die entsprechenden Antragsformulare von ihrer zuständigen Beihilfestelle zusenden.

 

Die private Krankenversicherung des Beihilfeberechtigten schließt sich in der Regel dem Bescheid der Beihilfestelle an. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Versicherung über ihre Vertragsleistungen. In der Regel gibt es dafür entsprechende Antragsformulare. Bitte lassen Sie sich diese Antragsformulare zusenden.

Selbstzahler

Sie können die Kosten für eine Psychotherapie natürlich auch selbst tragen, was besonders bei anstehender Verbeamtung oder im Kontext von Berufsunfähigkeitsversicherungen sinnvoll sein kann. Die Kosten für Beratung tragen Sie generell selbst.

Die Abrechnung einer Sitzung von 50 Minuten erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In Härtefällen und je nach Einkommen ist eine möglich. 

 

Die Kosten für eine Psychotherapie können als “sonstige Gesundheitsausgaben” steuerlich geltend gemacht werden.

 

§ 14 Honorierung und Abrechnung

(2) Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dürfen die Sätze nach der GOP nicht in unlauterer Weise unterschreiten oder sittenwidrig überhöhte Honorarvereinbarungen treffen. In begründeten Ausnahmefällen können sie Patientinnen und Patienten das Honorar ganz oder teilweise erlassen.

(Auszug aus der Berufsordnung, nachzulesen unter: https://www.psychotherapeutenkammer-berlin.de/system/files/berufsodurchgeschrtextfassung_13_09_2016.pdf)

Erstberatung

Eine Erstberatung kostet 90 Euro. In sozialen Härtefällen kann für eine Erstberatung auch ein geringeres Honorar vereinbart werden.

Ausfallhonorar

Termine, die nicht mindestens 48 Stunden vor Sitzungsbeginn abgesagt werden, stelle ich privat in Rechnung.

Berufsgenossenschaften

Bei Inanspruchnahme einer Psychotherapie als unmittelbare Folge eines Arbeitsunfalls übernehmen die Berufsgenossenschaften die Kosten.