Der Weg zur Kostenerstattung

Die Beantragung der außervertraglichen Leistungen für ambulante Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse – so gehen Sie vor!

Fragen Sie Ihre Krankenkasse, was Sie tun müssen, wenn die Wartezeiten auf einen Therapieplatz bei Kassentherapeuten unzumutbar lang sind und/oder keine Therapieplatz in erreichbarer Entfernung zur Verfügung steht.

 

Informieren Sie Ihre Krankenkasse schriftlich oder telefonisch, dass Sie keinen Psychotherapieplatz bei einem Kassentherapeuten finden können.

 

Bitten Sie Ihre Krankenkasse um schriftliche Nennung von Kassentherapeuten mit freien Plätzen und eine Auflistung von Unterlagen, die für die Beantragung von außervertraglichen Leistungen (Behandlung in Privatpraxis) bei ihrer Krankenkasse eingereicht werden müssen. Rufen Sie bei der Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) an:

  • Bitten Sie um Vermittlung eines Therapieplatzes im Verfahren „analytische Psychotherapie“ oder „tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie“.
  • Falls der KV eine Vermittlung nicht möglich ist, notieren Sie bitte Zeit und Wortlaut der Absage.
  • Die Absage ist als sicher anzunehmen, weil die KV Psychotherapeuten nur für sogenannte Akutbehandlungen (Kriseninterventionen) vermittelt aber nicht für reguläre Psychotherapien (auch genannt Psychotherapeutische Langzeittherapie).

 

Suchen Sie bitte (falls Ihre Krankenkasse dies wünscht) zusätzlich in der Psychotherapeutenliste der Psychotherapeutenkammer nach freien Plätzen bei Kassentherapeuten mit dem Verfahren „analytische Psychotherapie“ und „tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie“. Dass Sie hier keinen weiteren Kassentherapeuten finden werden, ist so gut wie sicher, weil alle Kassentherapeuten auf dieser Liste ebenfalls in der Datenbank der KV gelistet sind.

Folgende Formulare sind für die Beantragung einer außervertraglichen Psychotherapie notwendig:

Protokoll von erfolglosen Therapieanfragen:

  • Schreiben Sie eine Liste von zehn Kassentherapeuten, die Ihnen keinen Therapieplatz innerhalb der nächsten drei Monate anbieten können.
  • Notieren Sie sich Datum ihrer Anfrage und Dauer der Wartezeit
  • Eine Vorlage bekommen Sie von mir.

 

Formular PTV 11:

  • Das Formular Formular PTV 11 bekommen Sie von einem Kassentherapeuten am Ende der sogenannten „Psychotherapeutischen Sprechstunde“.
  • Bitte in das Formular PTV 11 als Indikation „analytische Psychotherapie“ oder „tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie“ für eine Behandlung in meiner Praxis ankreuzen lassen.
  • Gerne können Sie von mir Adressen von Kassentherapeuten oder Kassenärzten mit dem Zusatztitel „Psychotherapie“ bekommen, an die Sie sich zur Ausfertigung des Formulars wenden können.
  • Zur Not vermittelt auch der Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) eine „Psychotherapeutische Sprechstunde“. Hierfür wird keine Überweisung benötigt. Genauere Infos zum Formular PTV 11 hier.

 

Konsiliarbericht:

  • Den Konsiliarbericht vom Hausarzt/Allgemeinmediziner/Psychiater o.ä. ausfüllen und unterschreiben lassen. Das Formular erhalten Sie in der Regel von diesen Ärzten. Ansonsten erhalten Sie das Formular auch gerne von mir.
  • Adressen von Kassenärzten kann ich Ihnen bei Bedarf nennen.

 

Notwendigkeitsbescheinigung bzw. Dringlichkeitsbescheinigung

  • Kann üblicherweise vom Hausarzt ausgefertigt werden.
  • Manche Krankenkassen fordern diese Bescheinigung von einem Psychiater bzw. ein zusätzliches Attest von einem Facharzt für Psychosomatische, Psychotherapeutische Medizin, Psychiatrie etc.
  • Das entsprechende Formular können Sie von mir erhalten.

 

Antrag auf Psychotherapie

  • Den Antrag ausfüllen und unterschreiben.
  • Das Formular bekommen Sie von mir.
  • Bitte geben Sie alle ausgefüllten Formulare für Ihren Antrag bei mir ab. Ich reiche alle erforderlichen Unterlagen (auch den Bericht an den Gutachter, Kostenvoranschlag, Psychotherapieantrag etc.) bei der Krankenkasse ein. Keinesfalls sollten Sie vorab einzelne Unterlagen direkt an die Krankenkasse schicken!
  • Bitten Sie Ihre Krankenkasse telefonisch um eine schriftlichen Eingangsbestätigung der Unterlagen mit Eingangsdatum.

 

Für ausführlichere Informationen lesen Sie bitte auch die Seite über das Kostenerstattungsverfahren und lesen Sie bitte auch die Empfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer zum Antragsverfahren.